Das können SIE für Löhne tun!
Hier können Sie sich über eine mögliche Form der Beteiligung zur Verbesserung der Lebensqualität in Löhne informieren.
Gleichzeitig möchten wir hier anbieten, mit uns Ideen und Konzepte zu entwickeln, (weiter-)zu entwickeln. Unterstützen Sie uns bei der Verwirklichung von Zielen. Interessante Aufgaben und Themen gibt es genug. Bei vermehrtem Interesse können eigene Teams entstehen, die sich auf ein bestimmtes Aufgabengebiet konzentrieren.
Bürgerbeteiligung
Gemäß § 24 Gemeindeordnung (GO) :
Jeder hat das Recht, sich einzeln oder in Gemeinschafft mit anderen schriftlich mit Anregungen oder Beschwerden in Angelegenheiten der Gemeinde an den Rat zu wenden.
Die Sitzungen des Rates sind öffentlich.
Nach §48 Tagesordnung und Öffentlichkeit der Ratssitzungen kann durch die Geschäftsordnung die Öffentlichkeit ausgeschlossen werden.
Die Öffentlichkeit wird bei folgendem ausgeschlossen:
- Personalangelegenheiten
- Grundstücksangelegenheiten
- Auftragsvergaben
- Einzelfälle in Abgabenangelegenheiten
uvm. (siehe Geschäftsordnung der Stadt Löhne)
Wir Löhner Grünen wollen eine Transparenz und Offenlegung ALLER Vorgänge in der Gemeinde und werden jede Form von Verfilzung (Vermischung von politischen und wirtschaftlichen Interessen) angehen.
Bürgerbegehren & Bürgerentscheid gem. § 26 GO
Die Bürger können beantragen (Bürgerbegehren), dass sie an Stelle des Rates über eine Angelegenheit der Gemeinde selbst entscheiden (Bürgerentscheid).
Link: http://www.buerger-begehren-klimaschutz.de/so-funktioniertas.html
Links:
Hauptsatzung der Stadt Löhne:
http://www.loehne.de/media/custom/430_2351_1.PDF?La=1&object=med|430.2351.1
Geschäftsordung für den Rat und die Ausschüsse der Stadt Löhne:
http://www.loehne.de/media/custom/430_2352_1.PDF?La=1&object=med|430.2352.1
Kommunalrecht in NRW:
http://www.politische-bildung.nrw.de/print/00349/index.html











